Mit finanzieller Sicherheit kannst du entspannt bleiben und dich voll auf die Gründung konzentrieren.
Um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und dein Unternehmen in der Startphase abzusichern, hast du eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wir beraten dich umfassend zu:
Welche Förderung zu deiner Situation passt, finden wir im kostenfreien Fördermittelcheck heraus
Das "bedingungslose Einkommen" (bis zu 20.000 €), muss nicht zurück gezahlt werden und wird durch die Arbeitsagentur ausgezahlt, um deine Selbstständigkeit zunächst für 6 Monate (Phase 1) und für weitere 9 Monate (Phase 2) zu unterstützen.
Voraussetzungen für die Förderung:
Als fachkundige Stelle sind wir berechtigt, die geforderten Nachweise auszustellen.
Mit dem Einstiegsgeld kannst du vom Jobcenter gefördert werden, wenn du ALG2 (Bürgergeld) erhältst und bestimmte Kriterien erfüllst. Es beträgt in der Regel 50% deines bisherigen Regelsatzes und wird dir für bis zu 24 Monate bereit gestellt. Es gibt einige Faktoren aufgrund derer du zusätzliche Ergänzungsbeiträge sowie Sachgüterleistungen erhalten kannst.
Kriterien für diese Förderung
Als fachkundige Stelle sind wir berechtigt, die geforderten Nachweise auszustellen.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) werden die Kosten für dein Coaching von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
Wer kann gefördert werden?
Wir unterstützen dich bei der Beantragung und bereiten alle erforderlichen Dokumente für dich vor.
Für ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch zur Gründerförderung oder die Beantragung eines AVGS-Gutscheins, nimm Kontakt zu uns auf. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
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