Förderungen

Mit finanzieller Sicherheit kannst du entspannt bleiben und dich voll auf die Gründung konzentrieren.

Gründerzuschuss

Einstiegsgeld

Gründerförderung

Um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und dein Unternehmen in der Startphase abzusichern, hast du eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wir beraten dich umfassend zu:

  • AVGS-Gutschein
  • Gründerzuschuss
  • Einstiegsgeld
  • BAFA-Zuschuss
  • KfW-Förderprogramme
  • Darlehen und Mikrokredite
  • Bürgschaften

 

Welche Förderung zu deiner Situation passt, finden wir im kostenfreien Fördermittelcheck heraus

Gründerzuschuss

Das "bedingungslose Einkommen" (bis zu 20.000 €), muss nicht zurück gezahlt werden und wird durch die Arbeitsagentur ausgezahlt, um deine Selbstständigkeit zunächst für 6 Monate (Phase 1) und für weitere 9 Monate (Phase 2) zu unterstützen.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Du beziehst ALG1 oder bist von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Dein ALG1-Restanspruch beläuft sich auf mind. 150 Tage.
  • Die fachliche und persönliche Eignung wird mittels fachkundiger Stellungnahme nachgewiesen.
  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Die geplante selbstständige Tätigkeit erfolgt hauptberuflich (mind. 15 Stunden/Woche).

Als fachkundige Stelle sind wir berechtigt, die geforderten Nachweise auszustellen.

Einstiegsgeld

Mit dem Einstiegsgeld kannst du vom Jobcenter gefördert werden, wenn du ALG2 (Bürgergeld) erhältst und bestimmte Kriterien erfüllst. Es beträgt in der Regel 50% deines bisherigen Regelsatzes und wird dir für bis zu 24 Monate bereit gestellt. Es gibt einige Faktoren aufgrund derer du zusätzliche Ergänzungsbeiträge sowie Sachgüterleistungen erhalten kannst.
 
Kriterien für diese Förderung

  • du musst ALG 2 beziehen.
  • du musst per Definition erwerbslos und hilfebedürftig sein.
  • du bist zwischen 15 und 66 Jahren alt.
  • deine fachliche und persönliche Eignung wird mittels fachkundiger Stellungnahme nachgewiesen.
  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Die geplante selbstständige Tätigkeit erfolgt hauptberuflich (mind. 15 Stunden/Woche).

Als fachkundige Stelle sind wir berechtigt, die geforderten Nachweise auszustellen.
 

AVGS

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) werden die Kosten für dein Coaching von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. 

Wer kann gefördert werden?

  • ALG-I und Bürgergeld-Empfänger
  • Arbeitsuchende
  • Berufsrückkehrer
  • Hochschulabsolventen
  • Personen kurz vor Ende einer Befristung oder Kündigung
  • arbeitslos gemeldete Gründer

Wir unterstützen dich bei der Beantragung und bereiten alle erforderlichen Dokumente für dich vor.

Förderung sichern

Für ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch zur Gründerförderung oder die Beantragung eines AVGS-Gutscheins, nimm Kontakt zu uns auf. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

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Super, das hat geklappt. Wir werden uns so schnell wie möglich bei dir melden.
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